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Famulaturen

Schwanger in der Famulatur?

Eine Schwangerschaft ist eine sehr aufregende und spannende Zeit!
Doch gerade wenn man im medizinischen Bereich arbeitet, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Dies gilt auch für eine Famulatur.

Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz auch für schwangere und stillende Studentinnen. Das bedeutet, dass die dort beschriebenen gesetzlichen Regelungen wie Beschränkung der Arbeitszeit oder der erlaubten Beschäftigungen gelten. Hier gibt es weitere Infos dazu: Spezielle Informationen zum Mutterschutz (insbesondere Studentinnen).

Viele Ärztinnen und Ärzte sind sich unsicher, was sie mit einer schwangeren Studentin anfangen sollen, und wollen sich rechtlich absichern. Deshalb werden sie Sie in der Regel zum Betriebsarzt schicken (für Studentinnen der LMU ist dieser in der Goethestraße, nicht in der Pettenkoferstraße! Nur dort kann eine verbindliche Auskunft erteilt werden!). Er kann mit Ihnen gemeinsam besprechen, mit welchen Einschränkungen eine Famulatur im Einsatzgebiet möglich ist.

In der Regel ist es möglich, mit ein paar Einschränkungen in der Schwangerschaft eine Famulatur zu absolvieren. Diese hängen unter Anderem von Ihrem Immunstatus, der Schwangerschaftswoche und vom Einsatzgebiet ab. Möglicherweise kann es auch sinnvoll oder notwendig sein, die Station zu wechseln.
So ist es zum Beispiel eher schwierig, auf einer pädiatrischen Station oder beim Kinderarzt zu famulieren, wenn man negativ für CMV und Parvovirus B19 ist. Auch ist bei negativem CMV-Status die Arbeit mit Immunsupprimierten (onkologische, transplantierte oder schwerbehinderte PatientInnen) oder Kindern unter 10 Jahren in der Regel nicht möglich, da sie zu den Hauptrisikogruppen für CMV gehören.

Was sollte man also tun, wenn man schwanger ist und eine Famulatur ansteht?

Wenn möglich schon vor der Famulatur:

  • Am besten vereinbaren Sie einen Termin beim Betriebsarzt der LMU, der für die Studierenden zuständig ist (Goethestr. 31), um den CMV- und Parvovirus B19-Status zu überprüfen. Hierzu sollte man seinen Impfpass mitbringen und diesen überprüfen lassen, und ggf. die nötigen Antikörper bestimmen lassen. Wurde das beim Frauenarzt schon gemacht, bitte daran denken, die Ergebnisse mitzubringen. Wenn es nötig ist und vom Arzt empfohlen wird, sollten fehlende Impfungen aufgefrischt werden.
  • Sobald alle Ergebnisse da sind, kann mit dem Betriebsarzt das weitere Vorgehen besprochen werden, besonders im Bezug auf das Einsatzgebiet. Am besten lassen Sie sich schriftlich und unterschrieben mitgeben, was Sie tun dürfen und was nicht, damit Sie es bei der Famulatur vorzeigen können. Das ist für die Ärzte wichtig, um im Bezug auf das Mutterschutzgesetz abgesichert zu sein.

 

Am Anfang der Famulatur:

  • Setzen Sie die verantwortlichen (Ober)Ärzte zeitnah von der Schwangerschaft in Kenntnis, damit sie Sie nicht zu für Sie und Ihr Kind potentiell gefährlichen PatientInnen schicken. Die Gesundheit von Ihnen und Ihrem Baby steht an erster Stelle, und für Studierende ist es nicht immer gleich offensichtlich, wo eine potentielle Gefahr sein könnte.
  • Um eine Infektion mit CMV und anderen schädlichen Keimen und Viren zu vermeiden, ist es jetzt besonders wichtig, auf eine gründliche und häufige Händedesinfektion zu achten. Das Händedesinfektionsmittel ist bei sachgemäßem Gebrauch für Sie und das Kind unbedenklich.
  • Besondere Vorsicht ist auch im OP geboten, sofern ein Einsatz dort überhaupt möglich ist. Hier müssen Sie sich unbedingt an die Regelungen der jeweiligen Klinik halten. Bei einigen Narkosegasen ist umstritten, ob sie zu Schäden führen können, aber andere wie Lachgas sollten auf jeden Fall vermieden werden. Außerdem sollten Sie bedenken, dass bei Maskennarkosen, wie sie z.B. auch bei Kindern öfter eingesetzt werden, die Gasbelastung im Raum höher ist als bei Intubationsnarkosen.

Wenn Sie noch Fragen zum Thema Famulatur mit Kind oder in der Schwangerschaft haben, können Sie sich auch an den AK Studieren mit Kind der Fachschaft wenden (medi-eltern@fachschaft-medizin.de).