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Studienplanung

Eine Schwangerschaft während des Studiums wirft viele Fragen auf. Für einige davon wird nachfolgend versucht die passenden Antworten zu geben. Prinzipiell gilt, dass eine schwangere Medizinstudentin dem Semesterbetrieb weiterhin folgen kann. In manchen Fällen kann eine Beurlaubung vom Studium, das Splitten eines Semesters oder das Vorziehen von Modul 6 sinnvoll sein.

Beurlaubung:

Während einer Beurlaubung vom Studium wegen Mutterschutz und Elternzeit können einzelne Veranstaltungen und Kurse dennoch wahrgenommen und auch Prüfungsleistungen erbracht werden. Eine Beurlaubung vom Studium wegen Elternzeit ist grundsätzlich pro Kind bis zu 6 Semester möglich. Der Antrag auf Beurlaubung wegen Mutterschutz / Elternzeit ist bei der Studentenkanzlei zu stellen.

Splitten:

Es gibt auch die Möglichkeit ein Semester zu splitten, d. h. Sie können ein Modul über zwei Semester belegen und müssen Leistungsnachweise nur über die besuchten Veranstaltungen erbringen.

Modul 6:

Es besteht auch die Möglichkeit das Modul 6 vorzuziehen.

Für Studierende mit Kind gelten die üblichen Fehlzeitregelungen. Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen am Ende des Semesters vor der Einteilung des nächsten Semesters um eine kurze Mitteilung an das Dekanat der Medizinischen Fakultät. Das Dekanat wird sich bemühen Sie nicht über 16:30 Uhr in verpflichtende Lehreinheiten einzuteilen.

Unterricht am Nachmittag:

Wenn Sie am Ende des Semesters das Dekanat über eine Rückkehr als Eltern informieren, können wir eine bestimmte zeitliche Begrenzung der Unterrichtsstunden am Nachmittag anbieten.

Frauenbeauftragte:

Die Frauenbeauftragte ist auch für Studentinnen zuständig und kann im zweifelsfall befragt werden.

Betriebsärtze:

Schwangere Studentinnen können sich, in dringenden Fällen, auch an die Betriebsärzte wenden.